Gert Rudolf Photographie
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Version 01.2025
Studio Gert Rudolf
Industriestraße 26
A-9400 Wolfsberg
Österreich
UID: ATU9454902
Telefon: +43 664 23 393 23
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen GERT RUDOLF (im Folgenden „Fotograf“) und seinem Auftraggeber (im Folgenden „Klient“), einschließlich künftiger Aufträge, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung vom Fotografen ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurde.
2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Angebotsannahme oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen des Fotografen zustande.
Angebote des Fotografen sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – 14 Tage verbindlich.
3.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und werden gesondert vergütet.
3.3 Der Fotograf ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung sachkundiger Dritter zu bedienen, ohne dass daraus ein Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und dem Auftraggeber entsteht.
3.4 Wenn nicht anders vereinbart, besteht der Projektworkflow fotografenseitig generell aus:
Eine zur professionellen Post-Production gehörende Grundretusche beinhaltet das Säubern sowie die tonwertmäßige und farbliche Aufbereitung des Bildes. Darüber hinausgehende Retuschewünsche werden gesondert verrechnet.
4.1 Der Auftraggeber hat sämtliche für die Durchführung der fotografischen Arbeiten erforderlichen Zugangs-, Sicherheits- und Produktionsfreigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4.2 Produktionsanlagen, Maschinen, Räume und Objekte sind in fotografierfähigem Zustand zu übergeben.
4.3 Wartezeiten, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, werden gesondert mitin Rechnung gestellt.
4.4 Für Fahrzeugaufnahmen vor Ort beim Klienten gilt für die Dauer der Fotoaufnahmen die kundenseitige Bereitstellung eines Mitarbeiters als Assistenz (auf Abruf) als vereinbart.
4.5 Für die Dauer des Auf- bzw. Abbaus des Mobilstudios stellt der Klient abgesehen von dem in Pkt. 4 erwähnten Mitarbeiter noch zwei weitere Mitarbeiter bereit.
5.1 Der Auftraggeber gewährleistet die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen, sicherheitstechnischen und betrieblichen Vorschriften am Aufnahmeort.
5.2 Der Fotograf ist berechtigt, die Arbeiten aus Sicherheitsgründen oder bei Gefahr für Personen, Anlagen oder Geräte jederzeit zu unterbrechen oder abzubrechen.
5.3 Witterungsbedingte oder organisatorische Verschiebungen bleiben vorbehalten.
5.4 Die Einzelteile des verwendeten Mobilstudios sind TÜV zertifiziert, das Bauwerk selbst durch einen Statiker abgenommen.
5.5 Die Mobilstudio-Konstruktion ist für windstille Bedingungen in Innenräumen zertifiziert. Der Klient verpflichtet sich, diese zu gewährleisten. Bei plötzlich auftretenden geänderten Bedingungen wie zB Windstößen durch Luftzug übernimmt der Fotograf keinerlei Haftung für entstehende Schäden. Etwaige dadurch entstehende Schäden an der Studio-Konstruktion sind vom Klienten zu ersetzen.
6.1 Alle genannten Geldwerte verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – in Euro und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Reise-, Fahrt-, Material- und Fremdleistungskosten werden gesondert verrechnet.
6.3 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
6.4 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
7.1 Der Fotograf räumt dem Klienten – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den im Vertrag genannten Zweck ein. Der Fotograf verpflichtet sich, etwaige darüber hinaus gehende Verkäufe des Bildmaterials ausschließlich im Konsens mit dem Klienten durchzuführen.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, gehen mit Rechnungsausgleich alle vereinbarten Nutzungsrechte, auch der kommerzielle oder internationale Einsatz, zeitlich und örtlich unbegrenzt an den Klienten über. Dies beinhält die Weitergabe an Dritte innerhalb der klientenseitigen Vertriebsstruktur an ihm unterstehende Organisationsebenen (zB Händler).
Die Weitergabe an dem Klienten übergeordnete Organisationsebenen (zB Hersteller, Mutterwerk, Konzern) oder auch an dem Klienten gleichgestellte Ebenen (zB Importeure anderer Länder) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die in den meisten Fällen entgeltlich möglich ist. Der Fotograf wird solche Bilder niemals ohne Zustimmung des Klienten weiterveräußern.
7.3 Rohdaten (RAW-Dateien) verbleiben im Eigentum des Fotografen und werden in Sonderfällen ausschließlich gegen gesonderte Vergütung überlassen.
7.4 Veränderungen, Bearbeitungen oder Manipulationen der Bildwerke sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig.
7.5 Ein Nutzungsrecht zu Präsentationszwecken in eigenem Namen oder im Namen von projektbeteiligten Partnerfirmen behält sich der Fotograf vor. Der Fotograf verpflichet sich jedoch, keinerlei Bildmaterial zu veröffentlichen, bevor der Klient Bilder des Fotoprojektes selbst veröffentlicht. Veröffentlicht der Klient das Bildmaterial nicht innerhalb von sechs Monaten ab Übermittlung der Bilddaten, so steht es dem Fotografen frei, Bilder zu oa Präsentationszwecken zu veröffentlichen.
7.6 Dem Fotograf wird zugestanden, bei Bedarf Making-Of-Bilder und -Videos zu oa Präsentationszwecken erstellen zu dürfen. Der Klient erklärt sich einverstanden, dass Teile seiner Betriebsanlagen im Hintergrund des Making-Of-Materials zu sehen sein können.
8.1 Der Fotograf bleibt Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
8.2 Bei redaktioneller Nutzung ist eine Urheberbezeichnung („Foto: gertrudolf.com“) verpflichtend anzuführen.
8.3 Bei werblicher Nutzung ist eine Urheberbezeichnung nur dann zwingend, wenn im Impressum auch weitere Werkbeteiligte genannt werden (zB bei Websites, Druckwerken, etc.).
9.1 Sämtliche gelieferten Bilddaten und Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung alleiniges Eigentum des Fotografen.
9.2 Bei Zahlungsverzug oder vertragswidriger Nutzung können die eingeräumten Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
10.1 Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.3 Bei technischer Störung, höherer Gewalt oder Krankheit besteht kein Anspruch auf Ersatz entstandener Kosten; der Fotograf ist jedoch verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.
11.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich zu rügen. Bei digitalem Bildmaterial können ausschließlich solche Mängel akzeptiert werden, die bei Betrachtung der Bilder unter normierten Bedingungen mit professionellem Equipment festgestellt wurden. Standard „Büro-Monitore“ stellen hierzu keine Grundlage zur korrekten Bildbeurteilung dar.
11.2 Bei berechtigten Mängeln steht dem Fotografen das Recht zur Nachbesserung zu.
11.3 Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Preisminderung ist nur zulässig, sofern eine Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar ist.
12.1 Wird dem Klienten eine „Zufriedenheitsgarantie“ gewährt, kann er den bestehenden Vertrag für Fotoaufnahmen vor Beendigung der Aufnahmetätigkeit vorzeitig beenden, ohne, dass vereinbarte Honorare anfallen. Vereinbarte Projektspesen, die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs durch den Klienten angefallen sind, trägt er jedoch jederzeit und zur Gänze.
12.2 Für die „Zufriedenheitsgarantie“ gilt ein „Fair Use“-Prinzip. Wurde die Qualitätslinie oder das Aussehen der Bilder durch Sichtkontrolle einmal vom Klienten akzeptiert bzw. bereits bei einem früheren Auftrag akzeptiert, kann die „Zufriedenheitsgarantie“ bei qualitativ gleichartigen Bildern später nicht mehr geltend gemacht werden.
13.1 Der Fotograf archiviert die Bilddaten mindestens sechs Monate ab Lieferung. Der nochmalige Datenzugriff kann jedoch kostenpflichtig sein.
13.2 Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt ausschließlich aufgrund schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Eine eventuelle weitere Herausgabe der Bilddateien erfolgt gegen Vergütung.
14.1 Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
14.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungen fotografierter Personen einzuholen.
14.3 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger projektmäßiger Vertraulichkeit. Dem Klienten ist es nicht gestattet, Fotos der Mobilstudio-Anlage herzustellen, da es sich um geistiges Eigentum bzw. Know-How des Fotografen handelt.
15.1 Stornierungen bedürfen der Schriftform.
15.2 Im Falle der Stornierung gelten folgende pauschale Stornosätze:
15.3 Terminverschiebungen werden wie Stornierungen behandelt, sofern nicht unverzüglich ein Ersatztermin vereinbart werden kann.
16.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
16.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.
16.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wolfsberg, 07.01.2025
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